Allgemeine Geschäftsbedingungen der fitX24 / xXx-fitnessclub24 GmbH

  1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen der Hausordnung, wird der dadurch entstandene Schaden bzw. Arbeitsaufwand dem Kunden in Rechnung gestellt. Eine durch Missachtung der Hausordnung zustande kommendes Hausverbot entbindet nicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages.
  2. Für die Grundlaufzeit ergibt sich eine Gesamtgebühr aus allen anfallenden, aufgeführten Monatsraten. Dieser Betrag ist auf die Beitragslaufzeit sofort fällig, es wird dem Mitglied jedoch unter Vorbehalt gestattet, diesen Beitrag, die in der Mitgliedschaft vereinbarten Raten zu bezahlen.
  3. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, jedoch spätestens am 15. des Monats abgebucht. Mitglieder die sich nach dem Buchungstermin anmelden, wird der erste Beitrag in den darauffolgenden 14 Tagen nachgebucht. (Hauptbuchungstermin: 10. des Monats, zweiter Nachbuchungstermin 25. des Monats)
  4. Die Aktivierungspauschale von 39,00 € und die 15 € für die Mitglieds-Card oder wahlweise 20 € für das Armband sind bei der Anmeldung sofort in BAR, Kartenzahlung (EC, Master, Visa) oder per Sepa Lastschrift fällig.
  5. Bei schuldhaftem Verzug von zwei Monatsbeiträgen wird dies an ein Inkassobüro weitergeleitet, jegliche anfallende Kosten hierzu trägt der Kunde. Zudem werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig.
  6. Änderungen des Namens, Adresse, Emailadresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind der fitX24 unverzüglich mitzuteilen. Die durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
  7. Alle Sonderaktionen bzw. Sonderrabatte, die bei Abschluss der Mitgliedschaft vereinbart wurden, gelten nur für die Erstlaufzeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird der monatl. kündbare Tarif mit den aktuellen Beiträgen fällig.
  8. Nach der Erstvertragslaufzeit wandelt sich die Mitgliedschaft in aktuellen Monatstarif um, im Zeittarif greift nach der Umwandlung der Tarif 19,90€, das Mitglied kann jedoch mit einer erneuten Vertragsumstellung wieder in den aktuellen Tarif zurückkehren. Wenn die Mitgliedschaft nicht spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende unter Einhaltung der Textform unter Angabe des vollständigen Namens Adresse und der Mitgliedsnummer an die fitX24 / xXx-fitnessclub24 GmbH, Manchinger Str. 130, 85053 Ingolstadt gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft monatlich. Das gleiche Recht zur Kündigung steht auch der fitX24 zu. Dies gilt auch für weitere Vertragsverlängerungen.
  9. Bei einem Umzug infolge Arbeitsplatz- oder persönlicher Standortveränderungen ensteht nach aktueller Rechtsprechung mit Urteil vom 04.05.2016 (Az.: XII ZR 62/15) kein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Mitglied kann jedoch einen schriftlichen Antrag auf Kulanz an die fitX24 für eine gesonderte Vereinbarung zur Abwicklung stellen. Bei einer außerordentlichen Kündigung vor Ablauf des Vertrages wird die Vorkasse nicht zurückerstattet. Das Mitglied kann jedoch einen Kulanzantrag auf Überschreibung der Mitgliedschaft stellen. Nach Prüfung durch die fitX24 des Kulanzantrages kann die Mitgliedschaft gegen eine erneute Karten oder Armbandgebühr auf eine andere Person umgeschrieben werden.
  10. Für Rücklastschriften jeglicher Art wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € zzgl. den tatsächlichen Rücklastschriftgebühren der jeweiligen ausführenden Banken fällig.
  11. Im Verlustfall der Mitglieds-Card kostet die Ersatzkarte ebenfalls 15 €. oder das Armband 20 €. Eine Haftung der fitX24 für Schäden und evtl. Spätfolgen, die sich der Kunde aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlage und Geräte, sowie der Spinningbikes (Jeder Kunde erhält eine separate Einweisung der Spinningbikes durch das Personal) zuzieht, ist ausgeschlossen, soweit nicht die Schäden auf grob fahrlässigem oder vorzätzlichem Verhalten des Verwenders beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus den Vertragsverletzungen oder aus den Verletzungen von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Soweit der Kunde aus in seiner Person liegenden Gründen an der Nutzung der ihm durch diesen Vertrag gegebenen Möglichkeiten verhindert ist, wird er hierdurch nicht von der Verpflichtung, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen befreit. Soweit die Verhinderung des Kunden auf Krankheit beruht, gilt in Abweichung von der vorstehenden Ziffer 12 folgendes:
  12. Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehrzeiten bei Versetzungen für einen im Voraus bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welche sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Eine ordentliche Stilllegung ist bis zu 3 Monate in einem laufenden Jahr möglich. Für die Stilllegung des Vertrages wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
  13. Ändert sich der gesetzl. Mehrwertsteueratz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend.
  14. Im Fitnessstudio steht zu den Haupttrainingszeiten von 08.00 - 23.00 Uhr eine Aufsichtsperson zur Verfügung, die dem Mitglied, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs nötig ist, im Einzelfall und bei Notwendigkeit Weisungen erteilen kann.
  15. In der restlichen Zeit ist es möglich, dass keine Aufsichtsperson anwesend ist. In diesem Zeitraum hat das Mitglied Zugang zu den gebuchten Einrichtungen durch die sogenannte Mitglieds-Card / Armband.
  16. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Getränken in Glasflaschen ist in den Trainingsräumen nicht erlaubt. Die selbst mitgebrachten Getränke dürfen jedoch in den Umkleidekabinen verzehrt werden.
  17. Unsere Spinde in den Umkleidekabinen sind nicht zur privaten Dauernutzung vorgesehen. Diese müssen täglich geräumt werden. Bei Zuwiderhandlung wird der Spind kostenpflichtig geräumt, zudem wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € fällig.
  18. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitglieds-Card oder Armband nur höchstpersönlich zu verwenden und sie nicht an Dritte zu überlassen. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 250 €. Soweit die dem Kunden überlassene Mitglieds-Card durch einen, von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte mißbraucht wird und hierdurch der fitX24 ein Schaden entsteht, so ist hierfür allein der Kunde verantwortlich. Kommt eine Person, durch unbefugten Gebrauch der Mitglieds-Card / Armband und hierdurch ermöglichten Gebrauch der Einrichtungen zu Schaden, so hat der Kunde der fitX24 von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Jeder Verlust der Mitglieds-Card / Armband ist der fitX24 sofort zu melden.
  19. Es ist strengstens untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen und/oder sonstige verbotene Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtungen mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Die fitX24 ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls der Kunde hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann die fitX24 den sich für die restliche Vertragsdauer ergebenen Mitgliedsbeiträge als Schadensersatz mit sofortiger Fälligkeit verlangen.
  20. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die fitX24 nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der fitX24 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der fitX24.
  21. Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten der fitX24 zurückzuführen.
  22. Das Rauchen und offenes Feuer ist in den gesamten Räumlichkeiten verboten und wird strengstens geahndet und zur Anzeige gebracht.
  23. Das Mitglied stimmt einer Videoüberwachung zu (nicht in Umkleideräumen und Duschen). Die Videoüberwachung dient ausschließlich zur Wahrnehmung der persönlichen Sicherheit, zur Wahrnehmung des Hausrechts, Schutz des Eigentums und zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (insbesondere Diebstahl und Vandalismus).
  24. Ein Standortwechsel der fitX24 innerhalb eines 15-30 km Umkreises, berührt nicht die Gültigkeit der abgeschlossenen Mitgliedsverträge und berechtigt somit nicht zur Kündigung. Dasselbe gilt bei Veräußerung des Betriebes oder bei Übertragung des materiellen und immateriellen Geschäftsvermögens, wenn der Betrieb in gleicher Weise weitergeführt wird.
  25. Vor Annahme durch die Geschäftsleitung der fitX24 stellt diese Vereinbarung lediglich einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages dar. Das Angebot gilt als angenommen, wenn die Geschäftsleitung die Annahme nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab heute schriftlich gegenüber dem Kunden ablehnt.
  26. Bei einer Online Anmeldung bzw. bei einem Vertragsabschluss über unsere Internetseite hat jedes Mitglied ab dem Tag des zustandekommens der Mitgliedschaft nach dem Fernabsatzgesetz ein ausserordentliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Widerruft das Mitglied die Mitgliedschaft fristgerecht, werden trotzdem die gegenüber dem Arbeitsaufwand entstandenen Anmeldegebühren oder anfallende Rücklastschriftgebühren fällig. Bereits bezahlte Pauschalen oder Beiträge werden nicht mehr zurückerstattet.
  27. Der Antragsteller willigt ein, dass die fitX24 auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zwecke der Bonitätsprüfung anhand der persönlichen Daten des Antragsstellers vor Annahme und während der Dauer des Vertragsverhältnisses Kreditauskünfte bei SCHUFA über die Colleon AG einholt, sowie die entsprechenden Daten an diese Auskunftei meldet. Des Weiteren willigt der Antragsteller ein, dass die fitX24 der zuständigen SCHUFA Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt.
  28. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, jegliche Form von Vertragsänderungen bedarf es der Schriftform / Textform.
  29. Beide Parteien vereinbaren den Gerichtsstand in Ingolstadt.
  30. Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en des Mitgliedsvertrages sowie der Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, soberührt sie die Wirksamkeit des Mitgliedsvertrages und der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, dasselbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag sowie in den Geschäftsbedingungen.
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